Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Dillingen a.d. Donau

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Portal > Gerichte > AG > Dillingen a.d. Donau > Verfahren > Hinterlegungsstelle - Letzte Änderung: 28.02.2011


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Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten.
(Art. 9 Bayer. Hinterlegungsgesetz) [extern]

Wann kann hinterlegt werden?

Häufigste Fälle der Hinterlegung:

Nur die Tatsache, dass man an eine Person nicht zahlen möchte, obwohl dieser ein Anspruch zusteht, rechtfertigt keine Hinterlegung.

Was kann hinterlegt werden?

Gemäß Art. 9 des Bayer. Hinterlegungsgesetzes können Geld, Wertpapiere, Urkunden sowie Kostbarkeiten hinterlegt werden.

Auszahlung des hinterlegten Betrages

Die Voraussetzungen zur Auszahlung des hinterlegten Betrages sind geregelt im Art. 18 des Bayer. Hinterlegungsgesetzes [extern] , diese liegen vor wenn

Öffnungszeiten/Sprechzeiten:

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Erreichbarkeit der Hinterlegungsstelle:

Zimmer 119 (1. Obergeschoss) oder 221 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071/5002-119 oder 221
Telefax: 09071/5002-502

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Weitere Informationen und nützliche Hinweise: