Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Dillingen a.d. Donau

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Dillingen a.d. Donau

Startseite des Amtsgerichts Dillingen a.d. Donau | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles | Daten & Fakten | Presse + |
Aktuell | Archiv |
Gerichtsvollzieher | Historie des Gebäudes | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Dillingen a.d. Donau > Verfahren > Nachlassverfahren - Letzte Änderung: 28.02.2011


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Adoptionen | Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Unterbringungsverfahren | Vormundschaftsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Nachlassgericht beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau

Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für:

Nachlassverfahren

Das Amtsgericht Dillingen a.d.Donau ist zuständiges Nachlassgericht, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Dillingen a.d.Donau hatte.

Ein Nachlassverfahren wird unter anderem durchgeführt, wenn eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag etc.) des Verstorbenen vorhanden ist und/oder ein Erbschein benötigt wird.

Ein Erbschein ist die Legitimation des Erben im Rechtsverkehr. Er enthält die Bezeichnung der Erben und der Erbquoten und evtl. Verfügungsbeschränkungen des Erben.

Ein Erbschein wird unter anderem notwendig

Voraussetzung der Erteilung eines Erbscheins ist ein förmlicher Erbscheinsantrag durch einen der Erben persönlich. Dieser kann nur beim örtlich zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. Weitere Voraussetzungen sind die Vorlage der Verfügung(en) von Todes wegen im Original, auf der das Erbrecht beruht, bzw. bei gesetzlicher Erbfolge die Vorlage von Personenstandsurkunden.

Die Gebühren für das Nachlassverfahren richten sich nach der Höhe des Nachlasses. Steuerliche Werte sind im Nachlassverfahren unbeachtlich.

Erbschaftsausschlagung

Die Erbschaft fällt dem Erben mit dem Tode des Erblassers an. Der Erbe hat die Möglichkeit der Ausschlagung.
Die Ausschlagung ist grds. gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zu erklären.
Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und dem Grunde der Berufung.

Für die Entgegennahme einer Erklärung, mit der die Erbschaft ausgeschlagen wird, ist auch das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.

Die Ausschlagungserklärung kann auch vor jedem deutschen Notar abgegeben werden.
Die notarielle Erklärung muss allerdings innerhalb der Frist von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht eingehen.

Für minderjährige Kinder müssen die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung erklären. Regelmäßig ist hierfür die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

Verwahrung von Testamenten

Handschriftliche Testamente (Originale) können auf Antrag beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Mitzubringen sind: Personalausweis(e), evtl. Vollmacht des Partners und Angaben zum Vermögen.

Notarielle Testamente werden vom Notar zur Verwahrung gegeben.

Die Rücknahme einer letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung kann nur persönlich unter Vorlage des Ausweises erfolgen. Der erteilte Hinterlegungsschein ist mitzubringen. Gemeinschaftliche Testamente können nur gemeinsam zurückgenommen werden. Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Für die Verwahrung einer letztwilligen Verfügung fällt eine einmalige Gebühr an.
Die Rücknahme ist gebührenfrei.

Nach Oben

Öffungszeiten/Sprechzeiten:

Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannte Durchwahlnummer und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts:

Zimmer 203 (2. Obergeschoss)
Telefon: 09071/5002-203
Telefax: 09071/5002-502

Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



Nach Oben