Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen eines Schuldners (Mobiliarvollstreckung).
Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Freigabe bei Pfändung von Kontoguthaben gemäß § 850 k ZPO [extern]
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Örtlich zuständig ist das jeweilige Wohnsitzgericht eines Schuldners.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten:
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die nachstehend genannten Durchwahlnummern und halten Sie - soweit möglich - die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Zwangsvollstreckung:
Zimmer 15 (Erdgeschoss)
Telefon: 09071/5002-415 oder 530
Telefax: 09071/5002-506
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Das Pfändungsschutzkonto - "P-Konto"
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Pfändungsfreigrenzen
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Anträge für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse
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Was mache ich mit meinen Schulden?
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In sechs Jahren schuldenfrei
