Betreuungsgericht
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zuständigkeit
Das Betreuungsgericht ist zuständig für
- die rechtliche Betreuung von Volljährigen
- Unterbringungen sowie freiheitsentziehende Maßnahmen von psychisch Kranken
Aufgaben
Das Betreuungsgericht entscheidet über die Einrichtung, den Umfang und die Aufhebung einer Betreuung und eines Einwilligungsvorbehaltes sowie über die Auswahl und Bestellung des Betreuers. Während einer Betreuung sind zahlreiche Rechtshandlungen des Betreuers durch das Gericht zu genehmigen. Das Gericht berät und beaufsichtigt den Betreuer.
Erreichbarkeit
FaxNr.: 08092-8253-13
Links
- Das Betreuungsrecht [intern]
