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Amtsgericht Ebersberg

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Portal > Gerichte > AG > Ebersberg > Verfahren > Wohnungseigentumsverfahren - Letzte Änderung: 08.12.2009


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Wohnungseigentumssachen beim Amtsgericht Ebersberg

Wohnungseigentumssachen unterliegen seit 1. Juli 2007 dem Verfahrens- und Kostenrecht für Zivilverfahren.
Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.

Örtlich zuständig ist auschließlich das Gericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung