Zwangsvollstreckungssachen beim Amtsgericht Erding
Das Vollstreckungsgericht befasst sich vorwiegend mit der Eintreibung von
Geldforderungen. Bei ihm wird das Schuldnerverzeichnis geführt.In das Schuldnerverzeichnis werden die Schuldner eingetragen, die die eidesstattliche Versicherung (früher “Offenbarungseid“) abgegeben haben, oder gegen die wegen Nichtabgabe ein Haftbefehl erlassen wurde.
Das Vollstreckungsgericht ist bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:
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Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
- Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
- Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren
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Erteilung von Abschriften von bereits abgegebenen Vermögensverzeichnissen und Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis sowie der Ausstellung sog. Negativbescheinigungen
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung.
- Telefonnummern [intern]
Gerichtsvollzieher
Informationen
- Pfändungsfreigrenzen [extern]

