Gerichtszahlstelle
Nach der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (ZahlVJUFin) sind Zahlungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz grundsätzlich unbar zu leisten.
In Folge dessen wurde die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Eggenfelden zum 19.11.2010 aufgelöst.
Für die eng begrenzten Ausnahmefälle, in denen noch der Barzahlungsverkehr möglich ist, wurde eine Geldannahme- und Handvorschussstelle eingerichtet.
Gerichtskasse-Geldannahme und Handvorschussstelle
- 1.Stock, Kassenfenster im Treppenhaus,
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 08.30-11.30 Uhr - Feuerhausgasse 12
- 84307 Eggenfelden (Hausanschrift)
- Postfach: 1309
- 84303 Eggenfelden (Postanschrift)
- Telefon: 08721/777-130
- Telefax: 08721/777-139
Bankverbindung
- Bankverbindung [intern]
