Die Rechtsantragstelle ...
... ist bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Klageerwiderungen oder Vollstreckungsschutzanträgen behilflich. Hier haben Bürger die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.
Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt.
Bürger, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, haben die Möglichkeit einen so genannten "Beratungshilfeschein" bei der Rechtsantragstelle zu beantragen.
Bitte denken Sie daran:
Um einen Beratungshilfeschein zu bekommen, müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Bringen Sie also gleich alle hierzu erforderlichen Unterlagen mit wie z.B.: Einkommensnachweise, Arbeitslosengeld-/Sozialhilfebescheid, Nachweise über Zahlungen wie Unterhaltsleistungen, Miete u.s.w. (Kontoauszüge)
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
- Telefon: 09131 / 782 - 110
Formulare
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Antrag auf Beratungshilfe
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Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz für Frauen
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Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz für Männer
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