Beratungshilfe beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck
- Stadelbergerstr. 5
- 82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)
- Telefon: 08141/511-132
- Telefax: 08141/511-128
Öffnungszeiten der Beratungshilfestelle
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Die Beratungshilfestelle befindet sich im Erdgeschoss Zimmer 014.
Hinweise
Beratungshilfe wird gewährt wenn
- der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
- die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen:
- Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
- aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
- Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
- Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
- Personalausweis oder Reisepass
Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
- eine Rechtsschutzversicherung eintritt
- ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
- im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)
Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe [intern] in Frage.
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Antrag auf Beratungshilfe
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Beratungshilfe Merkblatt
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Abrechnungsvordruck für Rechtsanwälte
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Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Anlage "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"
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