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Amtsgericht Fürstenfeldbruck

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Portal > Gerichte > AG > Fürstenfeldbruck > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 21.04.2010


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Grundbuchamt beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke

erhält der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts; andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung),

  1. z.B. als Gläubiger einen Vollstreckungstitel vorlegen,
  2. als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers vorlegen

Bitte beachten Sie:

Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattes möglich.

Grundbucheinsicht:

Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich. Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Grundbuchblattabschriften:

Für eine Grundbuchblattabschrift ist ein schriftlicher, formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises, per Post oder Telefax gestellt werden kann.

Grundbuchblattabschriften erhalten der Grundstückeigentümer oder die Berechtigten eines eingetragenen Rechtes. Andere Personen müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Dokumente zum herunterladen



Wichtiger Hinweis:

Zur Löschung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) ist eine Löschungs-bewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.

Ein formloser Antrag genügt nicht.