Zwangsvollstreckungsverfahren
- Vollstreckungsgericht
- Stadelbergerstr. 5
- 82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)
- Telefon: 08141/511-129 (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) oder 511-130/131 (eidesstattliche Versicherung)
- Telefax: 08141/511-128
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern.
Dies sind u.a.
- Pfändung von Forderungen (z.B. Lohn- oder Gehaltspfändung)
Weiter ist das Vollstreckungsgericht noch zuständig für
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften von Vermögensverzeichnissen
- Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis
Hinweis:
Die Verfahren der Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerung von Grundstücken und Wohnungen) für den Raum Fürstenfeldbruck werden beim Amtsgericht München -Zwangversteigerungsgericht- [intern] durchgeführt.
Insolvenzverfahren für den Raum Fürstenfeldbruck werden beim Amtsgericht München -Insolvenzgericht- [intern] durchgeführt.
