Betreuungsgericht
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Nebengebäude
Zimmer 105 (1. Obergeschoss)
Kontakt
Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters
richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des
Nachnamens des Betreuten
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Sachbearbeiter
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Buchstaben: A-K
Frau Kestler
Telefon: 09191/710-215 -
Buchstaben: L-Z
Frau Grunwald
Telefon: 09191/710-207
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Buchstaben: A-K
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Telefax
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09191/710-230
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09191/710-230
Zuständigkeit
Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfsbedürftigen Person muss auch deren Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung geschehen, die von dem für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden kann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die betroffene Person ist volljährig.
- Die betroffene Person leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.
- Die betroffene Person ist nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
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Für die betroffene Person existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten.
Weitere Informationen
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Rechtliches zum Betreuungsverfahren
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Führen von Betreuungen
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Die Betreuungsverfügung
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Die Vorsorgevollmacht
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Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Broschüre "Das Betreuungsrecht" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Formulare
Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im Teilimpressum [intern] aufgeführten Chefredakteur.
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