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Amtsgericht Forchheim

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Portal > Gerichte > AG > Forchheim > Verfahren > Nachlassverfahren - Letzte Änderung: 04.03.2010


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Nachlassverfahren

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Nebengebäude
Zimmer 106 (1. Obergeschoss)

Kontakt

Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters
richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des
Nachnamens des Erblassers

Zuständigkeit

Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzen letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts [intern] hatte.

Das Nachlassgericht ist sachlich zuständig für:

Wichtiger Hinweis zur Ausschlagung einer Erbschaft:

Die Erbschaft kann durch Einreichung einer Ausschlagungserklärung ausgeschlossen werden, bei der die Unterschrift durch einen Notar beglaubigt ist oder durch Erklärung der Ausschlagung zur Niederschrift des Nachlassgerichts.

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt mit Kenntnis vom Anfall und dem Grunde der Berufung. Bei Berufung durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist nicht vor der Eröffnung der Verfügung durch das Gericht.


Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichtes gehören:

Weitere Informationen



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