Strafgericht
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
1. Obergeschoss
Kontakt
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Strafverfahren gegen Erwachsene
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Herr Obholz
Telefon: 09191/710-161
Zimmer 112 (1. OG)
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Herr Obholz
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Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
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Herr Hänsch
Telefon: 09191/710-163
Zimmer 113 (1. OG)
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Herr Hänsch
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Bußgeldverfahren
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Herr Obholz
Telefon: 09191/710-161
Zimmer 112 (1. OG)
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Herr Obholz
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Telefax
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09191/710-103
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09191/710-103
Zuständigkeit
Das Strafgericht ist zuständig für
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Straf- und Bußgeldverfahren gegen Erwachsene,
wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das
erweiterte Schöffengericht entscheidet -
Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche
und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter
bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet - richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
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Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heran-
wachsenden und Erwachsenen -
Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
Weitere Informationen
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Der Strafprozess vor dem Amtsgericht
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Das Strafbefehlsverfahren
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
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Die Jugendgerichtshilfe
Broschüren
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Als Zeuge vor Gericht (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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"Ich habe Rechte" - Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen (Bundesministerium der Justiz)
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"Opferfibel" - Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat (Bundesministerium der Justiz)
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"Besuch einer Gerichtsverhandlung" - Informationen für Schulen und Lehrer (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im
Teilimpressum [intern]
aufgeführten Chefredakteur.
