Zivilgericht
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Hauptgebäude
1. Obergeschoss
Kontakt
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Referat 70 C
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Frau Heim
Telefon: 09191/710-141
Zimmer 106 (1. OG) -
Frau Kern
Telefon: 09191/710-146
Zimmer 114 (1. OG)
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Frau Heim
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Referat 71 C
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Frau Frankenberger
Telefon: 09191/710-142
Zimmer 106 (1. OG)
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Frau Frankenberger
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Referat 72 C
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Frau Brandt
Telefon: 09191/710-145
Zimmer 114 (1. OG)
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Frau Brandt
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Telefax
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09191/710-101
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09191/710-101
Zuständigkeit
Das Zivilgericht ist zuständig für
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alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 €
(auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) -
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis
ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes - Wohnungseigentumssachen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
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Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
Weitere Informationen
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Der Zivilprozess vor dem Amtsgericht
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Erklärungen zu Protokoll
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Das Mahnverfahren
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Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe
Broschüren
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Mahnverfahren - ein kurzer Prozess (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Als Zeuge vor Gericht (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Tipps für Mieter und Vermieter (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Tipps für Wohnungseigentümer (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Rechtstipps zum Verkehrsunfall (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
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Sollten die hier vorstehenden Links/Vordrucke nicht mehr aufgerufen werden können, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den im
Teilimpressum [intern]
aufgeführten Chefredakteur.
