Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht befasst sich mit der Betreuung von Personen. Neben der tatsächlichen Pflege einer pflegebedürftigen Person muss auch ihre Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies geschieht mittels einer förmlichen Betreuung.
Voraussetzungen:
Eine volljährige Person leidet an einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen Behinderung und ist dauerhaft nicht in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zuregeln. Außerdem existieren keine anderen Hilfemöglichkeiten wie eine Vollmacht.
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- Telefon: 08551/970221
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