Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth
Allgemeine örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth umfasst sowohl das Stadtgebiet als auch den Landkreis Fürth.
Erweiterte örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgerichts Fürth ist zudem zuständig für Konkurs-, Vergleichs-, Insolvenz- sowie Immobilarvollstreckungsverfahren der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch.
Zudem liegt die Zuständigkeit für Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichtsbezirke Erlangen sowie Neustadt a.d.Aisch beim Amtsgericht Fürth.
