Registergericht beim Amtsgericht Fürth (Gebäude Alexanderstraße 24)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth umfasst für das Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister den Amtsgerichtbezirk Fürth, den Amtsgerichtsbezirk Erlangen sowie den Amtsgerichtsbezirk Neustadt a.d.Aisch.
Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:
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Handelsregister
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und
Kapitalgesellschaften (AG GmbH, KGaA) -
Partnerschaftsregister
Partnerschaftsgesellschaften -
Genossenschaftsregister
Genossenschaften (eG) -
Vereinsregister
Vereine (e.V.) -
Güterrechtsregister
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern
Sprechzeiten des Registergerichts
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Telefonnummer: 0911 7438 317
Faxnummer: 0911 7438 333
Die Diensträume sind für Rollstuhlfahrer nicht erreichbar.
Bitte wenden Sie sich an die Pforte im Hauptgebäude, diese kann ebenerdig über den Hinterhof erreicht werden.
Auskunftsgeschäftsstelle
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr:
Telefonnummer: 0911 7438 317, Zimmer 0.2
Auskünfte aus den Registern sind möglich durch
- Online-Auskunft über das Internet; Informationen finden Sie hier [extern]
- Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht
- Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags der per Post oder Telefax einzureichen ist
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden grundsätzlich nicht erteilt.
Linkliste
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken [extern]
