Verfahrensübersicht
Über die rechte Navigationsleiste finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
Unter dem Navigationspunkt "Abgegebene Verfahren" in der rechten Navigationsleiste finden Sie eine Liste der Verfahren, für die ein anderes Gericht zuständig ist.
Einzelne Verfahren:
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist für folgende Verfahren zuständig:
- Nachlassverfahren
- Betreuungsverfahren / Vormundschaftsverfahren
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Familienverfahren
- Beratungshilfeverfahren
- Zwangsvollstreckungsverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachtbriefkasten:
Neben dem Haupteingang befindet sich ein Nachtbriefkasten.
In diesen können zu jeder Zeit dringende und fristgebundene Erklärungen eingeworfen werden.
Bewährungshilfe:
Die Bewährungshilfe finden Sie
in 80335 München, Seidlstraße 8, Tel. 089/5597-2717 und
in 82362 Weilheim, Waisenhausstraße 5, Rückgebäude,Tel. 0881/998-601.
Strafanträge:
Für die Erhebung von Strafanträgen ist die Staatsanwaltschaft München II als Anklagebehörde zuständig.
- Staatsanwaltschaft München II
- Arnulfstr. 16-18
- 80335 München (Hausanschrift)
Justizvollzugsanstalt:
Die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen ist Haftanstalt für erwachsene männliche Gefangene.
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