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Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

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Portal > Gerichte > AG > Garmisch - Partenkirchen > Verfahren > Betreuungsverfahren - Letzte Änderung: 24.09.2010


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Betreuungsgericht Garmisch-Partenkirchen

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Ab 1. September 2009 ist das Betreuungsgericht zuständig für Entscheidungen:

Betreuung:

Für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, gibt es seit 1992 die rechtliche Betreuung.

Das Gericht bestellt einen Betreuer, der den Betroffenen nur in ganz speziell zugewiesenen und notwendigen Aufgabenkreisen unterstützt bzw. vertritt. Eine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit ist nicht automatisch gegeben.
Betreuer ist häufig ein Verwandter, es gibt aber auch Berufsbetreuer.

Ein Betreuungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn es keine anderen Möglichkeiten (z.B. General- oder Vorsorgevollmacht) gibt.


Im Zuge der Familienrechtsreform wurden zum 1.9.2009 die Vormundschaftsgerichte aufgelöst und ihre Aufgaben von den Familiengerichten und den Betreuungsgerichten übernommen.

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Weitere Information zu:



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