Familiengericht Garmisch-Partenkirchen
- Die Geschäftsstelle für Familiensachen befindet sich im 3. Stock Zimmer 49.
Bis zum zweiten Stock ist ein Aufzug vorhanden. - Telefon: 08821 / 928-149
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Familiengericht ist ab 01.09.2009 zuständig:
- für Anträge auf Ehescheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe
- für Regelung von Unterhaltsansprüchen des Ehepartners und der Kinder
- für Regelung des Versorgungsausgleichs der Ehepartner
- für Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder
- für Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind
- für Regelung der Ehewohnung sowie des Hausrats
- für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung)
- für Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- für Adoptionssachen
- für Anfechtung der Vaterschaft
- für Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz
- für Vormundschaft oder Pflegschaft Minderjähriger
- für sämtliche Gewaltschutzsachen
- für sonstige Familiensachen (z.B. für aus der Ehe oder aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche)
Im Vorfeld eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Beratungshilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit Informationen und den Antrag auf Beratungshilfe. Der Antrag ist bei der Rechtsantragstelle zu stellen.
Im Zuge eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe samt Merkblatt.
Weitere Informationen:
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Ehesachen
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Name des Kindes
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Kindschaftssachen
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Vaterschaftsfeststellung
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Sorgerecht
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Umgangsrecht
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Unterhalt
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-
Beurkundung von Unterhalt
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Zum Download:
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Das Eherecht
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Das Kindschaftsrecht
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Eltern und Kinder
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Antrag auf Beratungshilfe
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Merkblatt Beratungshilfe
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-
Antrag auf Prozesskostenhilfe samt Merkblatt
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Gewaltfreie Erziehung
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-
Gewaltschutzgesetz
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