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Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

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Portal > Gerichte > AG > Garmisch - Partenkirchen > Verfahren > Familienverfahren - Letzte Änderung: 22.09.2010


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Familiengericht Garmisch-Partenkirchen

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Familiengericht ist ab 01.09.2009 zuständig:

Im Vorfeld eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Beratungshilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie ein Merkblatt mit Informationen und den Antrag auf Beratungshilfe. Der Antrag ist bei der Rechtsantragstelle zu stellen.

Im Zuge eines Familienverfahrens kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch Prozesskostenhilfe beantragt werden. Im Downloadbereich finden Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe samt Merkblatt.

Weitere Informationen:



Zum Download:



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