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Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

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Portal > Gerichte > AG > Garmisch - Partenkirchen > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 07.07.2009


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Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Grundbuchamt

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, das heißt für Eintragung von Eigentumsveränderungen, von Grundschulden und anderen dinglichen Rechten (z.B. Dienstbarkeiten) bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten.

Grundbucheinsicht bzw. Grundbuchblattabschriften erhalten kann:

Grundbuchblattabschriften können persönlich unter Vorlage eines Ausweispapiers oder schriftlich beantragt werden.
Die Versendung erfolgt innerhalb weniger Tage durch eine zentrale Druckstelle in München.

Eine einfache (unbeglaubigte) Abschrift kostet 10,00 EURO, eine amtliche (beglaubigte) Abschrift kostet 18,00 EURO.

In Garmisch-Partenkirchen ansässige Notariate in alphabethischer Reihenfolge:

Notariat Dr. Brenner und Dr. Pannhausen
von-Brug-Str. 13/II
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 943060

Notariat Ochs
Rathausplatz 13
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 50175

Sie können jedoch zu einer Beurkundung einen Notar Ihrer Wahl beauftragen; dieser muss nicht ortsansässig sein. Im Downloadbereich unten finden Sie eine Verlinkung mit welcher Sie einen Notar in Ihrer Nähe finden können.

Allgemeine Informationen zu:



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