Strafgericht
- Die Geschäftsstelle für Strafsachen befindet sich im 2. Stock Zimmer 30.
Es ist ein Aufzug vorhanden. - Telefon: 08821 / 928-131 oder 928-132
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist zuständig für:
- Strafverfahren gegen Erwachsene, jedoch nur bis zu einer gewissen Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe
- Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Bußgeldsachen
- Vollstreckung von Entscheidungen in Strafsachen, soweit Jugendrecht zur Anwendung kommt
- Bewährungsüberwachung
Strafverhandlungen:
Die Sitzungen des Strafgerichts sind grundsätzlich öffentlich, das heißt jeder kann zusehen. Ausnahmen sind jedoch Strafverfahren, an denen Jugendliche beteiligt sind, oder wenn der Richter aus anderen Gründen die Öffentlichkeit ausschließt.
Anklagebehörde:
Die Staatsanwaltschaft München II leitet die strafrechtichen Ermittlungen, erhebt Anklage und vertritt diese vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.
Bewährungshilfe:
Die Bewährungshilfe finden Sie
in 80335 München, Seidlstraße 8, Tel. 089/5597-2717 und
in 82362 Weilheim, Waisenhausstraße 5, Rückgebäude, Tel. 0881/998-601
Weitere Informationen zu:
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Jugendgerichtshilfe
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Bußgeldbescheid, Einspruch
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Strafbefehl
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Strafprozess
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Ehrenamtliche Tätigkeit im Strafvollzug
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Das Schöffenamt in Bayern
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