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Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

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Strafgericht

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist zuständig für:

Strafverhandlungen:

Die Sitzungen des Strafgerichts sind grundsätzlich öffentlich, das heißt jeder kann zusehen. Ausnahmen sind jedoch Strafverfahren, an denen Jugendliche beteiligt sind, oder wenn der Richter aus anderen Gründen die Öffentlichkeit ausschließt.

Anklagebehörde:

Die Staatsanwaltschaft München II leitet die strafrechtichen Ermittlungen, erhebt Anklage und vertritt diese vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen.

Bewährungshilfe:

Die Bewährungshilfe finden Sie
in 80335 München, Seidlstraße 8, Tel. 089/5597-2717 und
in 82362 Weilheim, Waisenhausstraße 5, Rückgebäude, Tel. 0881/998-601

Weitere Informationen zu:



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