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Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

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Portal > Gerichte > AG > Garmisch - Partenkirchen > Verfahren > Zeugenbetreuungsstelle - Letzte Änderung: 20.03.2009


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6. - Seiteninhalt

Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Zeugenbetreuungsstelle

Bitte kontaktieren Sie die Zeugenbetreuungsstelle vor eventueller Inanspruchnahme.

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

oder nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.

Die Zeugenbetreungsstelle kümmert sich besonders um

Zeugen vor Gericht:

Um ein gerechtes Urteil fällen zu können, ist das Gericht bei der Wahrheitsfindung auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Daher müssen die Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen.

Als Zeuge vor Gericht nehmen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind nach Erhalt einer Ladung als Zeuge zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.

Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit.

Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Dieser Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Mitzubringen bzw. zu übersenden sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular.

Eine Barauszahlung der Entschädigung ist grundsätzlich nicht möglich.



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