Zivilgericht
- Die Geschäftsstelle für Zivilsachen befindet sich im 2. Stock Zimmer 44.
Ein Aufzug ist vorhanden. - Telefon: 08821 / 928-244 oder 928-155
Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:
Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für:
- Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe)
- Streitigkeiten in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
In manchen Fällen ist jedoch die Klageerhebung erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig.
Für Mahnbescheide (bei reinen Geldforderungen) ist das
Zentrale Mahngericht [extern]
in Coburg zuständig.
Allgemeine Informationen zu:
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Mahnverfahren
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Zivilverfahren
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Beratungshilfe
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Das Mahnverfahren
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Tipps für Wohnungseigentümer
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Schlichtungsverfahren
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Antrag auf Prozesskostenhilfe samt Merkblatt
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