Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Startseite des Amtsgerichts Garmisch - Partenkirchen | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Daten & Fakten | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Garmisch - Partenkirchen > Verfahren > Zwangsvollstreckung - Letzte Änderung: 31.01.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Vollstreckungsgericht Garmisch-Partenkirchen

Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie einen Ansprechpartner am besten:

Montag - Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Nachmittags ist nur für Eil-Fälle geöffnet (Zimmer Nr 44, Tel. 928-244 in Vertretung)

Es werden alle Zwangsvollstreckungssachen, die die Pfändung von Forderungen betreffen, bearbeitet (z.B. Lohn- oder Kontopfändungen).

Für Zwangsvollstreckungen in unbewegliches Vermögen (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) sowie für Insolvenzverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht Weilheim [intern] zuständig.

Schuldnerverzeichnis:

Im Schuldnerverzeichnis werden Personen erfasst, die eine eidesstattliche Versicherung über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse abgegeben haben oder
Personen gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde, weil sie ihrer Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen sind.

Auskünfte werden nur an Personen mit einem berechtigten Interesse erteilt.

Wenn sie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels haben und der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, können sie gegen eine Gebühr in Höhe von € 15,- eine Kopie des Vermögensverzeichnisses schriftlich beantragen.

Lohnpfändung bzw. Kontopfändung:

Die Pfändung ist bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.

Man benötigt hierfür den an den Schuldner zugestellten Vollstreckungstitel (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.), die genaue Bezeichnung und Adresse des Drittschuldners (Arbeitgeber bzw. Kreditinstitut) und die genaue Angabe der zu pfändenden Forderung (Einkommen bzw. genaue Bankverbindung).

Die (angeblichen) Forderungen gegen mehrere Drittschuldner (Kreditinstitut bei Kontopfändung, Arbeitgeber bei Lohnpfändung) sind in einem Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zusammenzufassen.

Die Gerichtskosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betragen -auch bei mehreren Drittschuldnern- 15,00 Euro.
Antrag auf Pfändungsbeschluss von Lohn/Gehalt etc. [intern]
Antrag auf Pfändungsbeschluss eines Kontos o.ä. [intern]
Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss allgemein [intern]
Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhaltsforderung [intern]
Pfändungsfreigrenzen [intern]

Vollstreckungsschutz:

Seit dem 01.01.2012 sind Kontoguthaben nur noch dann vor Pfändungen geschützt, wenn sie sich auf einem eigens hierfür eingerichteten sogenannten Pfändungsschutzkonto befinden.


Info-Blatt zu Kontenpfändung [intern]
Info-Blatt zu Räumungsschutz [intern]

Nach Oben

Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen:

Die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen sind zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner.

Aufgabenbereiche der Gerichtsvollzieher:

Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher ergibt sich aus dem Wohnsitz des Schuldners. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen unter der Telefon-Nr. 08821 / 928202.

Folgende Gerichtsvollzieher sind für den Bezirk des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen tätig:

Obergerichtsvollzieherin Deuringer

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag je 9.00 Uhr - 10.00 Uhr

Dienstkonto: Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 16832, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Südwestteil des Ortsteils Garmisch, begrenzt durch Zugspitzstraße (ohne diese), Marienplatz, Am Kurpark bis Fürstenstraße, Klammstraße (ohne diese), St.-Martin-Straße (ohne diese), Rießerseestraße (ohne diese), Klarweinstraße (ohne diese),
ohne Ortsteil Griesen von Garmisch-Partenkirchen; Gemeindebereiche: Ettal, Oberammergau, Unterammergau, Bad Kohlgrub, Saulgrub mit Ortsteile Altenau und Wurmansau; von Oberau der Südwestteil, begrenzt durch Münchner Straße (ohne diese), Hauptstraße, Mühlstraße, Am Mühlberg (ohne diese).

Vertreter:
1. OGV Staudinger
2. GV Held

Obergerichtsvollzieher Hohn

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag je 9.00 Uhr - 10.00 Uhr

Dienstkonto: Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 7278, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Teilbereiche der Ortsteile Garmisch und Partenkirchen, begrenzt im Westen durch Loisach, Alleestraße, Fürstenstraße (ohne diese) ab Loisachbrücke bis Am Kurpark, Am Kurpark ab Fürstenstraße, Chamonixstraße, Bahngleis in Richtung Süden; im Süden durch Rathausplatz (ohne diesen), durch Bahnhofstraße (ohne HsNr. 1-31), durch Bahnhofstraße ab HsNr. 22,33; St.-Martin-Straße 2,4,6; im Osten durch Hauptstraße ab Rathausplatz (ohne diese/n) bis Krottenkopfstraße, Krottenkopfstraße, Martinswinkelstraße bis Bahngleis; Gemeindebereiche: Mittenwald, Krün, Wallgau mit Ortsteil Obernach.

Vertreter:
1. OGV Adamtschuk
2. OGV Deuringer

Obergerichtsvollzieher Adamtschuk

Sprechzeiten: Montag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr und Freitag 11.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstkonten:
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 350 876, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Ostteil des Ortsteils Partenkirchen, westliche Grenze: Münchner-, Haupt- und Mittenwalder Straße, mit Rathausplatz und mit Hagenrainweg; Gebiet westlich der Haupt- und Münchner Straße, begrenzt im Norden durch den Friedhof und die Finkenstraße, im Westen durch das Bahngleis und im Süden durch die Martinswinkelstraße (ohne diese) und die Krottenkopfstraße (ohne diese); sämtliche Almen und Hütten des Ortsteils Partenkirchen; Gemeindebereiche: Farchant, Ohlstadt, Großweil.

Vertreter:
1. OGV Hohn
2. OGV Staudinger

Gerichtsvollzieher Held

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag je 8.15 Uhr - 9.15 Uhr

Dienstkonto: Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 350 884, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Nordwestteil des Ortsteils Garmisch, begrenzt durch Friedhof, Brauhausstraße (ohne diese), Lazarettstraße (ohne diese), Fürstenstraße (ohne diese) bis Loisachbrücke, Fürstenstraße ab Loisachbrücke, Am Kurpark (ohne diesen) zwischen Fürstenstraße und Marienplatz, Marienplatz (ohne diesen), St.-Martin-Straße (ohne diese), Zugspitzstraße – ohne Ortsteil Griesen von Garmisch-Partenkirchen; sämtliche Almen und Hütten des Ortsteils Garmisch; Gemeindebereiche: Riegsee, Spatzenhausen;
von Murnau der Ostteil abgegrenzt von Bezirk V durch die Olympiastraße (ohne diese), Burggraben (ohne diesen), Bahnhofstraße (ohne diese), Bahnhofsplatz (ohne diesen), Seehauser Straße (ohne diese).

Vertreter:
1. OGV Lohr
2. OGV Adamtschuk

Obergerichtsvollzieher Lohr

Sprechzeiten: Montag 8.30 Uhr - 10.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstkonto: Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 12989, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Südostteil des Ortsteils Garmisch, begrenzt durch Rießerseestraße (ohne diese), St.-Martin-Straße ab Rießerseestraße bis Klammstraße, Klammstraße, Am Kurpark (ohne diesen), Chamonixstraße (ohne diese) bis Bahngleis; St.-Martin-Straße (ohne Nr. 2,4,6), Hausberg, Kochelberg; nördlicher Teil des Ortsteils Garmisch begrenzt durch Weidlegraben (mit Weidlegraben), Loisach bis Einmündung Partnach, dann Partnach bis Brücke Alleestraße, Alleestraße (ohne diese) bis Loisachbrücke, Fürstenstraße ab Loisachbrücke, Lazarettstraße, Brauhausstraße, Friedhof, Sonnenhang; Ortsteil Burgrain; Gemeindebereiche: Eschenlohe, Schwaigen, Seehausen, Uffing, Bad Bayersoien; von Murnau der Westteil begrenzt durch die Olympiastraße, Burggraben, Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz, Seehauser Straße und der Ortsteil Hechendorf.

Vertreter:
1. GV Held
2. OGV Hohn

Obergerichtsvollzieherin Staudinger

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag je 9.00 Uhr - 10.00 Uhr

Dienstkonto: Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Nr. 10049542, BLZ 703 500 00

zuständig für:
Südwestteil des Ortsteils Garmisch, begrenzt durch Zugspitzstraße (ohne diese), Klarweinstraße, Rießer- seestraße bis Rieß (ohne St.-Martin-Straße), westlich übergehend bis Gemeinde Grainau; Ortsteil Griesen; Südwestteil des Ortsteils Partenkirchen, begrenzt durch Mittenwalder Straße (ohne diese), Hauptstraße (ohne diese) Bahnhofstraße mit dieser bis HsNr. 26 und 31 (ohne Rathausplatz), Bahngleis bis Wildenauer Straße mit Partnachklamm, Graseck, Vordergraseck, Eckbauer und Wamberg; Gemeindebereich Grainau; von Oberau der Ostteil, begrenzt durch Münchner Straße und der Nordwestteil, begrenzt durch Münchner Straße, Hauptstraße (ohne diese), Mühlstraße (ohne diese), Am Mühlberg.

Vertreter:
1. OGV Deuringer
2. OGV Lohr

Nach Oben