Gerichtsvollzieher
Gläubiger haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die zuständigen staatlichen Organe aufgrund eines vollstreckbaren Anspruchs gegen den Schuldner vorgehen, um ein bestimmtes Tun oder Unterlassen durchzusetzen.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt, der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen ist. In Betracht kommen insbesondere rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Urteile, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen, Prozessvergleiche, vollstreckbare Anwaltsvergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Dabei muss der Vollstreckungstitel die Personen, für oder gegen die vollstreckt wird, und den Anspruch selbst klar bezeichnen und dem Schuldner spätestens bei Beginn der Vollstreckungshandlungen zugestellt sein.
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für die nachfolgend aufgelisteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
-
für die Versteigerung und Verwertung von gepfändetem beweglichen Vermögen
Hinweis: Eine Versteigerung von gepfändeten Gegenständen durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kann über die bundesweite Auktionsplattform www.justiz-auktion.de stattfinden. Ein Link zu dieser Plattform befindet sich am Ende dieser Seite. - für die Zwangsräumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- für die Wegnahme von Sachen und Personen
- für Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz
- für die Zustellung von Schriftstücken
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
- Amtsgericht Günzburg - Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Zimmer 224 (2. Obergeschoß) - Schlossplatz 3
- 89312 Günzburg (Hausanschrift)
- Telefon: 08221/908-224
- Telefax: 0822/908-215
Sprechzeiten der Gerichtsvollzieherverteilerstelle:
Montag bis Freitag je von 08.30 bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.
| Gerichtsvollzieher(in): | Anschrift/Telefon: | Sprechzeiten: |
|---|---|---|
| Norbert Linha |
Augsburger Str. 60 89312 Günzburg Telefon:08221/249996 Telefax:08221/3698843 |
Montag: 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: 09.00-11.00 Uhr |
| Anja López y López |
Pfarrer-Bunz-Str. 6 89312 Günzburg OT Reisensburg Telefon:08221/204755 Telefax:08221/3695990 |
Dienstag: 14.00-15.00 Uhr Donnerstag: 10.00-11.00 Uhr |
| Robert López y López |
Pfarrer-Bunz-Str. 6 89312 Günzburg OT Reisensburg Telefon:08221/3698844 Telefax:08221/3695990 |
Dienstag: 10.00-11.00 Uhr Donnerstag: 14.00-15.00 Uhr |
| Yvonne Ziegler |
Augsburger Str. 60 89312 Günzburg Telefon:08221/369587 Telefax:08221/3698843 |
Dienstag: 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 10.00-12.00 Uhr |
| Peter Josten |
Heinrich-Böll-Str. 3 89312 Günzburg OT Nornheim Telefon:08221/2073695 Telefax:08221/3671453 |
Dienstag: 08.00-10.00 Uhr Donnerstag: 14.00-16.00 Uhr |
| Corinna Trum |
Augsburger Str. 60 89312 Günzburg Telefon:08221/204733 Telefax:08221/3698843 |
Dienstag: 10.00-12.00 Uhr Donnerstag: 14.00-15.00 Uhr |
| Maria Wecker |
Augsburger Str. 60 89312 Günzburg Telefon:08221/3698848 Telefax:08221/3698843 |
Montag: 14.00-15.00 Uhr Mittwoch: 10.00-11.00 Uhr |
| Heidemarie Wörtche |
Parkstr. 39 89312 Günzburg Telefon:08221/32256 Telefax:08221/32276 |
Dienstag: 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 14.00-16.00 Uhr |
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Günzburg sind während ihrer Sprechzeiten persönlich unter den oben genannten Anschriften zu erreichen.
Sie unterhalten keine Büros in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Günzburg.
Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher nach Straßen und Orten:
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Ortsverzeichnis für den Landkreis Günzburg - Jahr 2012
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Straßenverzeichnis für Günzburg - Jahr 2012
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Einteilung der Gerichtsvollzieherbezirke - Jahr 2012
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Antrag auf Einleitung der Zwangsvollstreckung
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Link zur bundesweiten Justiz-Auktionsplattform im Internet
Wichtiger Hinweis:
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