Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Anerkennung ausländischer Scheidungen ist das Oberlandesgericht München
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Neu-Ulm
- Zuständig für Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Memmingen
- Zuständig für Registersachen ist das Amtsgericht Memmingen
- Zuständig für Transsexuellengesetz ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Neu-Ulm
