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Amtsgericht Günzburg

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Portal > Gerichte > AG > Günzburg > Verfahren > Familienverfahren - Letzte Änderung: 06.02.2012


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Familiengericht Günzburg

Das Familiengericht ist zuständig für

Die Verfahren Ehescheidung, Unterhalt (ausgenommen vereinfachte Unterhaltsverfahren) und Güterrecht werden im Anwaltsverfahren geführt.

Hier besteht Anwaltszwang. Die Partei, die das Verfahren einleitet (Antragsteller) muss zwingend anwaltlich vertreten sein. Aber auch die Partei, die im Verfahren Einwendungen erheben will (Antragsgegner), kann dies nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt tun.

Hingegen sind die isolierten Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (wie z.B. Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Verfahren über den Versorgungsausgleich, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Vormundschaftsverfahren, Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigungen u.a.) keine Anwaltsverfahren. Hier ist auch ein formloser Antrag möglich.

Erreichbarkeit:

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag je von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.
Während der Sitzungszeiten ist freier Zugang zu den Sitzungssälen möglich.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit in Terminen zu gewährleisten, wird gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.


Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



Wichtiger Hinweis:



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