Familiengericht Günzburg
Das Familiengericht ist zuständig für
- Ehesachen (Scheidung und Aufhebung der Ehe)
- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangrecht, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft und freiheitsentziehende Unterbringung bei Minderjährigen)
- Abstammungssachen (Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft, genetische Abstammungsuntersuchung)
- Adoptionssachen
- Ehewohungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzsachen
- Versorgungsausgleichssachen
- Unterhaltssachen
- Güterrechtssachen
- Lebenspartnerschaftssachen
Die Verfahren Ehescheidung, Unterhalt (ausgenommen vereinfachte Unterhaltsverfahren) und Güterrecht werden im Anwaltsverfahren geführt.
Hier besteht Anwaltszwang. Die Partei, die das Verfahren einleitet (Antragsteller) muss zwingend anwaltlich vertreten sein. Aber auch die Partei, die im Verfahren Einwendungen erheben will (Antragsgegner), kann dies nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt tun.
Hingegen sind die isolierten Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (wie z.B. Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Verfahren über den Versorgungsausgleich, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Vormundschaftsverfahren, Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigungen u.a.) keine Anwaltsverfahren. Hier ist auch ein formloser Antrag möglich.
Erreichbarkeit:
- Amtsgericht Günzburg-Familiengericht
- Schlossplatz 3
- 89312 Günzburg (Hausanschrift)
- Telefon: 08221/908-218 oder 08221/908-231
- Telefax: 08221/908-229
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag je von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung.
Während der Sitzungszeiten ist freier Zugang zu den Sitzungssälen möglich.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit in Terminen zu gewährleisten, wird gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Broschüre "Eltern und ihre Kinder"
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Broschüre "Häusliche Gewalt"
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Zugelassene Rechtsanwälte: Suchfunktion auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer München
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Erklärung zum Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (auch verwendbar für Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
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Vereinfachtes Unterhaltsverfahren - Antrag auf Festsetzung
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Vereinfachtes Unterhaltsverfahren - Einwendungen gegen die Festsetzung
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Vereinfachtes Unterhaltsverfahren - Merkblatt zum Verfahren
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Wichtiger Hinweis:
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