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Amtsgericht Günzburg

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


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3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Guenzburg

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4. - Links zu anderen Projekten

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5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Günzburg > Verfahren > Vormundschaftsverfahren - Letzte Änderung: 03.02.2012


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6. - Seiteninhalt

Adoptionen | Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Wohnungseigentumsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Vormundschaft über Minderjährige

Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.

Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind.

Danach ist etwa in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen:

Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Das Vormundschaftsgericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit.

Erreichbarkeit:

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag je von 08.30 bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung

Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



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