Vormundschaft über Minderjährige
Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.
Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind.
Danach ist etwa in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen:
- Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind.
- Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde.
- Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind).
Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Das Vormundschaftsgericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit.
Erreichbarkeit:
- Amtsgericht Günzburg
-Familiengericht- - Schlossplatz 3
- 89312 Günzburg (Hausanschrift)
- Telefon: 08221/908-218
- Telefax: 08221/908-229
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag je von 08.30 bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
-
Internetauftritt des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. in Heidelberg
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