Betreuungssachen
- Zwerchmaingasse 18
Zimmer 204 (1. OG) - Telefon: (09521) 9442-202
- Telefax: (09521) 9442-510
Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Haßfurt - Betreuungsgericht - ist örtlich zuständig, wenn der Betroffene in der Stadt Haßfurt oder dem Landkreis Haßberge seinen gewöhlichen Aufenthalt hat.
Sachliche Zuständigkeit
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Betreuungsverfahren für Erwachsene,
wenn der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann - Unterbringungen für Erwachsene
