Nachlassverfahren
- Hauptstraße 5
Zimmer 4 - Telefon: (09521) 9442-556
- Telefax: (09521) 9442-500
Örtliche Zuständigkeit
Das Nachlassgericht ist örtlich zuständig, wenn die Erblasserin oder der Erblasser seinen/ihren letzen Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts hatte.
Sachliche Zuständigkeit
- die Ermittlung und Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Sicherungsmaßnahmen wie z.B. das Anordnen einer Nachlasspflegschaft
- die Beurkundung und Entgegennahme von Erausschlagungserklärungen
