Grundbuchamt
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse und etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegenden Lasten erfasst werden.
Des weiteren können beim Grundbuchamt Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.
Das Grundbuchamt ist insbesondere zuständig für die Eintragung, Änderung und Löschung von
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
- Begründung von Wohnungseigentum
- Grundschulden und Hypotheken
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- Vormerkungen, etc.
