Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Hof ist für rund 155.000 Einwohner als Eingangsgericht zuständig. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Hof und den Landkreis Hof.
Gerichtsbezirk Hof (long description) [extern]
Weiter Zuständigkeiten:
- in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzangelegenheiten erstreckt sich der Gerichtsbezirk auch auf den Landkreis Wunsiedel,
- in Handels- und Vereinsregistersachen umfasst die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hof neben der kreisfreien Stadt Hof und dem Landkreis auch den Landkreis Wunsiedel,
- in Wirtschaftsstrafsachen ist das Amtsgericht Hof zusätzlich zuständig für die Bezirke der Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof.
