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Amtsgericht Hof

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09. Juli 2008 - Pressemitteilung 1/08

Polizei und Jugendrichter Hand in Hand gegen Alkohol

Kampftrinken und Komasaufen lassen auch die Justiz nicht kalt. Die Jugendrichter des Amtsgerichts Hof wollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei die Bürger und auch die Täter vor den Folgen der oft damit einhergehenden Aggression bes-ser schützen. Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, bei denen es zu Problemen gekommen ist, werden „an die Leine“ gelegt. Erster Schritt dafür ist ein durch den Jugendrichter ausgesprochenes Alkoholver-bot. Dies kann in einem Urteil durch eine Weisung oder auch im Rahmen eines Bewährungsbeschlusses erfolgen. Handelte es sich bei der in Verbindung mit Al-kohol begangenen Straftat um ein Gewaltdelikt, wie Körperverletzung, räuberische Erpressung oder Taten im Sexualbereich, ist die bisher oft kaum praktizierte Überwachung des Verbots natürlich besonders wichtig. Für diese Fälle greift seit Januar dieses Jahres die gute Zusammenarbeit mit der Polizei. Sofort nach der Verurteilung melden die Jugendrichter Ursula Preiß und Hubert Pürner per E-Mail das ausgesprochene Alkoholverbot an den zuständigen Kontaktbeamten der Poli-zei. Dieser stellt die Mitteilung dann mit Lichtbild, Personalien, Datum der Verurtei-lung und Dauer des Alkoholverbots (1 bis 3 Jahre) als Information in den Verteiler der Polizei ein. So weiß jeder Polizeibeamte, der im Streifendienst tätig ist, auf welche Personen er ein besonderes Auge haben sollte, um Aggressionstaten durch diese Täter unter Alkoholeinfluss schon im Keim ersticken und damit effek-tive Präventionsarbeit leisten zu können. Ein von den Jugendrichtern verhängtes Alkoholverbot ist damit nicht länger ein stumpfes Schwert. Sobald dem Amtsgericht Hof nämlich von der Polizei telefo-nisch oder per E-Mail gemeldet wird, dass der mit dem Alkoholverbot belegte Ver-urteilte alkoholisiert aufgegriffen wurde, liegt bereits ein sogenannter Weisungs-verstoß vor, der nach Jugendrecht sofort mit Ungehorsamsarrest bis zu 4 Wochen Dauer geahndet werden kann und auch wird. Dies unabhängig davon ob zugleich eine neue Straftat begangen wurde oder nicht. Das seit Jahresbeginn laufende Projekt zeigt bereits Wirkung. In 50% der seither erfolgten Mitteilungen an die Polizei Hof erhielten die Jugendrichter bis jetzt schon Rückmeldungen, d.h. Mitteilungen, dass die Verurteilten erneut alkoholisiert auf-gegriffen wurden – in einem Extremfall sogar bereits wenige Tage nach erfolgter Verurteilung eines „Alkoholsünders“. Daneben setzen Jugendgericht und Polizei natürlich auch auf die „Mundpropa-ganda“ in der Jugendszene, in der sich sehr rasch herumspricht, dass der „Kum-pel“ sich jetzt nicht mehr volllaufen lassen kann, weil er sonst „in den Bau“ muss, und einem selbst gerichtlich verordnete Alkoholabstinenz bei Begehung von Straf-taten unter Alkohol droht.