Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist zuständig für
- Betreuungsverfahren
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Pflegschaften für Volljährige und
Todeserklärungen
Örtlich zuständig ist in erster Linie das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der oder die Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sprechzeiten:
Das Betreuungsgericht ist erreichbar
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 09281/600-701
Telefax: 09281/600-700
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Sie finden dass Betreuungsgericht in der Aussenstelle des Amtsgerichts Kulmbacher Strasse 47 in Hof. Das Nachlassgericht befindet sich im 5. Stockwerk und ist mit dem Aufzug erreichbar.
Weitere Informationen
Betreuungsanregungen liegen in der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichts auf und können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" ist seit Juni 2004 nur noch im Buchhandel erhältlich (ISBN 3-406-52440-0, Verlag C. H. Beck). Der Einzelverkaufspreis beträgt 3,90 Euro. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 Euro pro Stück.
Die Broschüre kann aber auch weiterhin kostenlos als pdf-Dokument heruntergeladen und für den privaten Gebrauch ausgedruckt werden.
Download
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Betreuungsanregung
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Broschüre - Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
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Formular Vorsorgevollmacht (Formular)
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Broschüre Betreuungsrecht (Bundesministerium der Justiz)
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Betreuungsverfügung (Formular)
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