Zivilgericht
Die Geschäftsstelle des Zivilgerichts befindet sich im Zentraljustizgebäude Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, II. Stock, Zi, 209 und 210
- Aktenzeichen beginnend mit 13 C ... und 15 C ..
- Telefon: 09281/600332, 600337
- Aktenzeichen beginnend mit 12 C ... , 14 C..., 16 C ...
- Telefon: 09281/600333, 600334
Sprechzeiten
Das Zivilgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Zuständigkeit:
Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, auf Herausgabe einer Sache, auf Ersatz eines Schadens, auf Räumung einer Wohnung, auf Duldung, Unterlassung, Abgabe einer Willenserklärung oder ähnliches geltend gemacht werden.
Das Amtsgericht ist für diese Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag vom 5.000 Euro nicht übersteigt und, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.
Weitere Zuständigkeiten
- Arrest und einstweilige Verfügung bis zum Streitwert von 5.000 Euro,
- Aufgebotverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde,
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bis zum Streitwert von 5.000 Euro,
- Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen,
- Wohnungseigentumssachen.
Informationen:
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Broschüre - Tipps für Mieter und Vermieter
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Broschüre - Rechtstipps zum Verkehrsunfall
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Broschüre - Rund um die Gartengrenze
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Schlichtungsverfahren:
Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren könne Sie der nachfolgenden Broschüre entnehmen.
