Gerichtstafel
Ablauf einer Gerichtsverhandlung:
Nach Aufruf des Verfahrens treten alle Verfahrensbeteiligte, einschließlich der Zeugen,
in den Gerichtssaal ein.
Die Zeugen werden belehrt, verlassen dann den Sitzungssaal und halten sich bereit.
Im Rahmen der Beweisaufnahme werden Zeugen einzeln in den Sitzungssaal gebeten
und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen vernommen:
- Zunächst werden die Personalien festgestellt
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Gegebenenfalls wird der Zeuge über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt.
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Anschließend schildert der Zeuge auf Fragen des Gerichts
bzw. der Beteiligten was ihm bzgl. der Sache bekannt ist. - Nach der Aussage entscheidet das Gericht, ob eine Vereidigung erfolgt.
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Der Zeuge wird entlassen. Mit der Ladung kann dieser bei der
Zeugenentschädigungsstelle seine finanziellen Aufwendungen geltend machen.
Der Zeuge kann sodann im Zuschauerraum die Verhandlung weiter mitverfolgen
Zum Schluss verkündet das Gericht seine Entscheidung und begründet diese kurz.
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