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Amtsgericht Ingolstadt

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Portal > Gerichte > AG > Ingolstadt > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 25.01.2010


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Grundbuchamt

Adresse: Harderstr. 6, 85049 Ingolstadt

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Geschäftsstelle:
Telefon: 0841/312 - 345 oder 0841/312 - 385
Telefax: 0841/312 - 179

Grundbucheinsicht und Grundbuchauszüge:

Beides erhalten Sie als Eigentümer eines Grundstücks jederzeit unter Vorlage Ihres Personalausweises.

Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten
Interesses erforderlich.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (z.B. Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Gläubiger des eingetragenen Eigentümers sind und dies durch Vorlage eines entsprechenden Titels (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) belegen können.

In allen anderen Fällen ( z.B. Kaufinteresse hinsichtlich des Grundstücks) benötigen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder einen notariellen Kaufvertragsentwurf.


Grundbuchauszüge können entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises auf Zimmer 16 oder schriftlich bzw. per Fax beantragt werden.
Bitte geben Sie hierbei Ihr Geburtsdatum nach Möglichkeit Grundbuchblattstelle, FlurNr. und Eigentümer des jeweiligen Grundstücks an.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich !

Ein Grundbuchauszug kostet in beglaubigter Form 18 Euro und in
unbeglaubigter Form 10 Euro.