Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Ingolstadt

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Ingolstadt

Startseite des Amtsgerichts Ingolstadt | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles | Gerichtstafel | Daten & Fakten | Presse + |
Aktuell | Archiv |
Gerichtsvollzieher | Historie des Gebäudes | Lokale Angebote | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Ingolstadt > Verfahren > Nachlassverfahren - Letzte Änderung: 29.03.2010


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Registersachen | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Nachlassgericht

Adresse: Harderstr. 6, 85049 Ingolstadt

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Geschäftsstelle:
Telefon: 0841/312-373 oder 0841/312-192
Telefax:0841/312-131
Erbschein

Erbschein

Ein Erbschein ist ein Verfügungsausweis für Erben.
Er enthält die Bezeichnung der Erben und der Erbquoten und eventuelle Verfügungsbeschränkungen der Erben (z.B. Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung).

Wann benötigt man einen Erbschein ?

Wenn Grundbesitz zum Nachlass gehört und keine notarielle Verfügung
(notarielles Testament, Erbvertrag) die Erbfolge regelt.
Wenn er im Rechtsverkehr zum Nachweis des Erbrechts verlangt wird
(z.B. zur Verfügung über Bankguthaben).

Wie kommt man zu einem Erbschein ?

Der Erbschein ist beim Nachlassgericht - Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers - zu beantragen. Der Antrag kann persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt werden.
Bei auswärtigen Antragstellern kann das Nachlassgericht auch das Wohnsitzgericht des Antragsstellers zur Entgegennahme des Antrages ersuchen.

Welche Unterlagen sind für den Erbschein erforderlich ?

Ausweis
Angaben zum Nachlass

Bei gesetzlicher Erbfolge:
Standesamtsurkunden, die das beanspruchte Erbrecht nachweisen.
Beispiele:
Ehemann stirbt unter Hinterlassung von Frau und zwei Kindern.
Benötigt werden Heiratsurkunde des Erblassers und
Geburtsurkunden der Kinder.

Ein kinderloser Lediger verstirbt. Seine Eltern sind verstorben.
Es leben zwei Geschwister.
Benötigt werden Geburtsurkunden des Erblassers
und seiner beiden Geschwister sowie Sterbeurkunden der Eltern.
Bei Erbfolge aufgrund einer Verfügung von Todes wegen:
Original des Testaments oder des Erbvertrages
(notarielle Testamente und Erbverträge werden vom Nachlassgericht erholt).

Was kostet ein Erbschein ?

Was kostet ein Erbschein ?
Die Gebühr für den Erbschein richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.
Bei einem Reinnachlass z. B.:
50.000 .- EURO Gebühren 264 .- EURO
100.000 .- EURO Gebühren 414 .- EURO
200.000 .- EURO Gebühren 714 .- EURO

Testament bei Gericht hinterlegen.

Handschriftliche Testamente können auf Antrag beim Nachlassgericht
hinterlegt werden. Bitte Ausweis mitbringen.

Notarielle Testamente werden vom Notar zur Verwahrung gegeben.
Erbverträge auf Antrag der Vertragsschließenden.

Die Rücknahme der Testamente kann nur persönlich erfolgen.
Gemeinschaftliche Testamente können nur gemeinsam zurückgenommen werden.

Die Rücknahme eines notariellen Testaments gilt als Widerruf.

Auf die Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments
hat die Rücknahme keinen Einfluss.

Für die Verwahrung fällt eine einmalige Gebühr an. Die Rücknahme ist gebührenfrei

Erbschaftsausschlagung.

Die Erbschaft fällt dem Erben mit dem Tode des Erblassers an;
dieser hat die Möglichkeit der Ausschlagung.

Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht
- Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers- zu erklären.

Die Ausschlagung kann aber auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts am Wohnsitz des Ausschlagenden erklärt werden (auch ohne Rechtshilfeersuchen).

Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall
und dem Grunde der Berufung.

Form der Ausschlagung:
Entweder Beurkundung durch das Nachlassgericht (persönlich mit Ausweis)
oder in öffentlich beglaubigter Form (Notar).
Die Erklärung muss hier allerdings innerhalb obiger Frist
beim Nachlassgericht eingehen. Für minderjährige Kinder müssen
die gesetzlichen Vertreter die Ausschlagung erklären.
Regelmäßig ist hierfür die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

Nach Oben