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Amtsgericht Ingolstadt

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Portal > Gerichte > AG > Ingolstadt > Verfahren > Rechtsantragstelle - Letzte Änderung: 26.01.2012


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Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Registersachen | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Rechtsantragsstellen

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

Rechtsantragsstelle des Zivilgerichts

Rechtsantragsstelle des Familiengerichts

Rechtsantragsstelle des Vollstreckungs- und Insolvenzgerichts

Was genau ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Da eine Beratung nicht immer ausreicht, sondern es in vielen Fällen auch notwendig ist, bei Auseinandersetzungen Hilfe und Unterstützung zu erhalten, umfasst die Beratungshilfe auch diese Art der Vertretung z.B. gegenüber Behörden.

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten :

des Zivilrechts (z.B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht)

des Arbeitsrechts (z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses)

des Verwaltungsrechts (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, BaföG, Bausachen, Abgaben- und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht)

des Sozialrechts (z.B. in Renten- und Versorgungsangelegen-heiten, in Fragen zur Arbeitslosenversicherung oder Arbeitslosenunterstützung) des Verfassungsrechts (Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen)

des Strafrechts. Ist man in den Verdacht geraten, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so kann man sich zwar beraten lassen, erhält jedoch keine Vertretung oder Verteidigung. Im Strafrecht besteht jedoch die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers, der aus der Staatskasse bezahlt wird.

Wer bekommt Beratungshilfe?

Beratungshilfe erhält der Rechtssuchende, wenn ihm nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. D.h. jede Person, die nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, kann Beratungshilfe bekommen.

Das Vermögen muss nur unter gewissen Umständen vom Rechtssuchenden eingesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn die rechtssuchende Person hochwertige Vermögensgegenstände besitzt, die er nicht zum Familienunterhalt oder zum Aufbau oder zur Erhaltung seiner beruflichen Existenz benötigt. Das Eigenheim für die Familie schließt also das Rechts auf Beratungshilfe nicht aus. Auch Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe. Dies gilt selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht. In Angelegenheiten ausländischen Rechts gibt es jedoch nur dann Beratungshilfe, wenn der Sachverhalt zumindest eine Beziehung zum Inland hat.

Wie bekommt man Beratungshilfe?

Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Soweit das Amtsgericht dem Anliegen nicht mit einer sofortigen Auskunft entsprechen kann, stellt der Rechtspfleger einen sog. Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin seiner Wahl unmittelbar aufsuchen. Selbstverständlich können Sie auch direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, der die entsprechenden Formalitäten für Sie erledigt.

Beratungshilfeantrag zum Download



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