Zwangsvollstreckung
Adresse: Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Aktenzeichen 1 M
Tel.:0841/312-121 od. 312-105
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Kopien von Vermögensverzeichnissen
Tel.:0841/312-121 od. 312-105
Gerichtsvollzieherverteilungsstelle
Forderungspfändungen
Aktenzeichen 2 M
Tel.:0841/312-105
Zur Stellung eines Antrags auf Kontofreigabe:
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Zur Stellung eines Antrags auf Kontofreigabe
nach Pfändung ist mitzubringen:- aktuelle Kontoauszüge ( die letzten zwei Auszüge vollständig)
- Lohn- und Gehaltsabrechnung (die letzten zwei Abrechnungen)
- der Pfändungsbeschluss mit Zustellungsurkunde
Eidesstattliche Versicherung
Der Schuldner ist in der Regel auf Antrag des Gläubigers verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen, wenn
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die Pfändung des Gerichtsvollziehers zur Deckung der Gläubigerforderung nicht ausreichend war,
oder -
der Gläubiger glaubhaft macht, dass durch Pfändung eine vollständige Befriedung der Forderung nicht erreicht werden kann,
oder -
der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung und Behältnisse verweigert hat,
oder - der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat.
Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist der Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners zuständig.
Der Auftrag kann an den zuständigen Gerichtsvollzieher direkt oder an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichts übersandt werden.
