Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. : 09261 / 6065 - 129
Fax. : 09261 / 6065 - 118
Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann. Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte ( Ausweis / Pass ) eines eingetragenen Rechts ist einsichtsberechtigt. Andere Personen habe ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Kosten eines Grundbuchausdrucks: (Stand 2007)
- einfache Abschrift: 10 €
- beglaubigte Abschrift: 18 €
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.
Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nicht.

