Nachlassverfahren beim Amtsgericht Kronach
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. : 09261 / 6065 - 154 oder 131
Fax. : 09261 / 6065 - 181
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Kronach ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Kronach hatte.
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Testamentshinterlegungen
Informationen
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Erbrecht
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Erben und Vererben / Bundesminister der Justiz
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Vorsorge für den Erbfall durch Testament, Erbvertrag, Schenkung
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