Rechtsantragstelle und Beratungshilfe
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. : 09261 / 6065 - 139
Fax. : 09261 / 6065 - 110
Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.
Hinweis :
Bitte bringen Sie unbedingt mit :
Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine aktuelle Bescheinigung über Ihr Einkommen.
Wenn Sie die deutsche Sprache nur schlecht sprechen oder verstehen können, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die übersetzen kann. Das Gericht kann Ihnen keinen Dolmetscher zur Verfügung stellen.

