Zivilverfahren beim Amtsgericht Kronach
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. : 09261 / 6065 - 138
Fax. : 09261 / 6065 - 110
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 € (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe)
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig das Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Kostenfestsetzung
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
- Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
- Anträge auf Beratungshilfe
- Anträge auf Kostenerstattung in Beratungshilfeangelegenheiten
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarsurkunde oder sonstiger Urkunde
- Anträge auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen ist
- Wohnungseigentumsverfahren [intern]
Informationen / Broschüren
- Als Zeuge vor Gericht [intern]
- Zwei Wochen Bedenkzeit bei Haustürgeschäften [intern]
- Wohnungseigentümer [intern]
- Ihr Recht auf der Reise [intern]
- Rund um die Gartengrenze [intern]
- Schlichten ist besser als prozessieren [intern]
- Tipps für Mieter und Vermieter [intern]
- Rechtstipps zum Verkehrsunfall [intern]
- Augen auf beim Autokauf [intern]

