Zwangsvollstreckung
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel. : 09261 / 6065 - 136
Fax. : 09261 / 6065 - 110
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen von Schuldnern.
Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen ( z. B. Arbeitseinkommen )
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
Informationen und nützliche Hinweise
Broschüren und Formulare zum Herunterladen
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Pfändungsfreigrenzen [Extern]
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( ZP 311 ) Formular zur Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
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( ZP 312 ) Formular zur Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
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( ZP 314 ) Formular zur Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
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In sechs Jahren schuldenfrei
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