Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Amtsgericht Kelheim

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Amtsgericht Amtsgericht Kelheim

Startseite des Amtsgerichts Kelheim | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > AG > Kelheim > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 28.05.2008


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Adoptionen | Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Bußgeldverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Nachlassverfahren | Pflegschaftsverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Vormundschaftsverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Beratungshilfe

Zuständigkeit:

Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhält der Antragsteller einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem er sich bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten lassen kann.

Hinweis:

Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen ist, die die Kosten der Beratung durch einen Anwalt übernimmt und ob es die Möglichkeit einer anderen kostenlosen Beratung gibt (z.B. bei der zuständigen Behörde oder als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder anderer Organisationen).

Für den Erhalt eines Berechtigungsscheins müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden. Es sind daher die hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mitzubringen, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosenbescheid, Mietvertrag, Bescheinigungen über vorhandene Verbindlichkeiten.

Weiter ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Erreichbarkeit: