Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für
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Anträge auf Scheidung, Aufhebung und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
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Regelung des Versorgungsausgleichs
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Ehegatten- und Kindesunterhalt
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Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für Kinder
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Regelung güterrechtlicher Ansprüche
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Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit nicht das Zivilgericht zuständig ist
- Zimmer Nr. 25 und 26/Erdgeschoss Altbau
und Nr. 125/Obergeschoss Altbau
- Telefon: (09441) 509-126, -127, -148, -165 und -170
- Telefax: (09441) 509-287