Gerichtszahlstelle/Geldannahme- und Handvorschussstelle
Gerichtszahlstelle
Nach der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (ZahlVJUFin) sind Zahlungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
grundsätzlich unbar
zu leisten.
In Folge dessen wurde die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Kelheim zum 16. Juli 2010 aufgelöst.
Zahlungen sind nunmehr über die unten angegebene Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg zu leisten.
Geldannahme- und Handvorschussstelle
Für die eng begrenzten Ausnahmefälle, in den noch der Barzahlungsverkehr möglich ist, wurde eine Geldannahme- und Handvorschussstelle eingerichtet.
Erreichbarkeit der Geldannahme- und Handvorschussstelle:
Zimmer Nr. 6/Erdgeschoss Neubau
Telefon: (09441) 509-112
Fax: (09441) 509-212
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr
Bankverbindung des Amtsgerichts Kelheim
Landesjustizkasse Bamberg
Bayern LB München
Konto Nr. 24 919
Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Bitte bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben unbedingt das Kassen- oder Geschäftszeichen angeben.
